Endlich volljährig. Tipps f�r junge Erwachsene
Das Beschreiten eigener Wege und neue Formen der Selbstverantwortung sind zwei Seiten derselben Medaille, derer Verleihung an jedem achtzehnten Geburtstag stattfindet. Sie können ab sofort mit dem eigenen Auto zur Bundestagswahl fahren oder die langjährige Jugendliebe heiraten. Gleichzeitig wird der Schutz, den die Familie bislang gewährleistete, Schritt für Schritt geringer: Die Eltern tragen nicht länger alle Lebensrisiken des aufstrebenden Nachwuchses. Als nun vollkommen geschäftsfähiger Erwachsener beginnen Sie, für die Absicherung der eigenen Vorhaben selbst sorgen zu müssen. Wichtige Fragen stellen sich und müssen beantwortet werden: 1. Was bedeutet es für meinen Versicherungsschutz, wenn ich eine Berufsausbildung beginne, ein Studium aufnehme oder den Wehr-/Zivildienst ableiste? 2. Welche Versicherungen sind für mich sinnvoll und notwendig? Werfen Sie einen kurzen Blick auf das eigene Leben: Fahren Sie ein Auto, beziehen Sie nun die erste eigene Wohnung, vertrauen Sie Ihren späteren Lebensstandard einzig und allein dem staatlichen Rentensystem an? 3. Was geschieht mit meinen bereits abgeschlossenen Versicherungsverträgen, wenn ich beginne, den Wehr- oder Zivildienst abzuleisten? Hier nun erste Antworten auf diese Fragen. Für alle weitergehenden Informationen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung. 1.1 Was bedeutet es für meinen Versicherungsschutz, wenn ich eine Berufsausbildung beginne, ein Studium aufnehme oder den Wehr-/Zivildienst ableiste? Die Haftpflichtversicherung: Im Studium, während der Berufsausbildung oder dem Wehr-/Zivildienst befinden sich junge Erwachsene in Regelfall weiterhin in der Obhut der elterlichen Haftpflichtversicherung. Da es aber auch von dieser Regel bestimmte Ausnahmen gibt, sollten Sie sich zu Ihrer eigenen Sicherheit detailliert über Ihre konkrete Situation informieren. Die Hausratversicherung: In der elterlichen Wohnung garantiert deren Hausratversicherung auch Ihren Versicherungsschutz. Mit dem Bezug des ersten eigenen Einkommens wird sich Ihr materieller Lebensstandard aber erfahrungsgemäß auf einem deutlich höheren Niveau bewegen. Es empfiehlt sich daher dringend, eine Überprüfung der festgelegten Versicherungssumme im Hausratversicherungsvertrag der Eltern vorzunehmen, um einer Unterversicherungssituation im Schadensfall vorzubeugen. Spätestens mit dem Auszug und dem Einzug in die eigenen vier Wände steht dann der Abschluss einer eigenen Hausratversicherung ganz oben auf der Dringlichkeitsskala, denn vor allem für junge Menschen könnten unerwartete finanzielle Belastungen das frühe Aus vieler Träume und Pläne bedeuten. Wohnen Sie während der Ausbildung, des Studiums oder des Wehr-/Zivildienstes nur vorübergehend außerhalb der elterlichen Wohnung, besteht im Regelfall ein eingeschränkter Versicherungsschutz weiter fort. Doch schon das Wort ,,eingeschränkt" verrät: Das Einholen detaillierte Informationen über die eigene Situation ist auch hier angebracht. Die Rechtsschutzversicherung: Die elterliche Rechtsschutzversicherung schützt die unverheirateten bzw. nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden, volljährigen Kinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Die wichtige Ausnahme von dieser Regelung ist jedoch die Zulassung eines Kraftfahrzeugs auf den eigenen Namen, denn hier wird eine eigene Rechtsschutzversicherung unbedingte Pflicht. Auch bei der Rechtsschutzversicherung gilt also: Informieren Sie sich unbedingt über Ihre konkrete Situation. 2.1 Welche Versicherungen sind für mich sinnvoll und notwendig? Werfen Sie einen kurzen Blick auf das eigene Leben: Fahren Sie ein Auto, beziehen Sie nun die erste eigene Wohnung, vertrauen Sie Ihren späteren Lebensstandard einzig und allein dem staatlichen Rentensystem an? Es gibt verschiedene Lebensrisiken, vor denen Sie nicht im Rahmen der elterlichen Versicherungsverträge geschützt sind, wenn Sie eine Ausbildung, ein Studium oder den Wehr/Zivildienst beginnen. Um diesem Sachverhalt adäquat zu begegnen, bietet sich der Abschluss eigener Versicherungsverträge an, abgestimmt auf Ihre konkreten Lebens- und Einkommensverhältnisse. Die Unfallversicherung: Opfer oder Zeuge eines Unfalls zu werden, einen dieser beiden Blickwinkel hat fast jeder schon erfahren. Unfallsituationen sind Teil unseres Alltags, oft haben wir Glück, einen tüchtigen Schutzengel. manchmal aber auch nicht Dann verletzen wir uns beim Sport, nach dem Feierabend oder beim Sturz von der Leiter während der Hausarbeit. Unfälle im Rahmen von Sport und Hobby, nach Feierabend, am Wochenende und im Urlaub, werden nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt, obwohl sie doch einen Anteil von zwei Dritteln an der Gesamtzahl auf sich vereinen. Eine private Unfallversicherung kann diese Lücke schließen und die finanziellen Lasten bewältigen helfen, die im Schadensfall neben die persönlichen Schwierigkeiten treten. Die Lebensversicherung: Eine Lebensversicherung ist ein Instrument, um verschiedene Aufgaben und Probleme wirksam und effizient zu bewältigen. Sie bietet Schutz für die Menschen, die in nächster Nähe das eigene Leben begleiten und die man abgesichert wissen will. Zusätzlich handelt es sich bei den verschiedenen Formen der Lebensversicherung um eine sinnvolle Form der Geldanlage: Hohe Renditen verbinden sich mit einer umfassenden Anlagesicherheit der eingezahlten Beiträge. Auf diese Art und Weise kann schon in jungen Jahren, zu besonders günstigen Konditionen, an der Erfüllung eigener Lebensträume oder denen der Kinder gearbeitet werden. Um verschiedenen Lebenssituationen gerecht zu werden, können Lebensversicherungen zudem differenziert ausgestaltet werden. Für das Risiko der Berufsunfähigkeit kann eine beitragsfreie Fortsetzung des Versicherungsvertrages oder eine Berufsunfähigkeitsrente vereinbart werden, die Höhe der regelmäßigen Beiträge kann individuell auf das verfügbare Einkommen zugeschnitten werden. Die dynamische Bildung von eigenem Kapital, umfassender Versicherungsschutz und die Gewinnbeteiligung an den Renditen, welche die Versicherer erwirtschaften, werden so für fast jeden möglich. Die Kfz-Versicherung: Wer hinter dem Steuer sitzt und über den bundesdeutschen Asphalt fährt, ist dazu verpflichtet, über eine Haftpflichtversicherung zu verfügen. Ein wirklich umfassender Versicherungsschutz ist damit bei weitem nicht gegeben. Diebstähle, Brände, Sturm- und Hagelschäden, Überschwemmungen und Glasbruch, viele Gefahren lauern alltäglich auf neue Opfer. Schutz bietet Ihnen in diesen Fällen die fast schon zur Selbstverständlichkeit gewordene Teilkaskoversicherung. Um aber auch bei Unfällen vollkommen abgesichert zu sein, bietet sich der Abschluss einer Vollkaskoversicherung an: Schäden an Ihrem Fahrzeug sind so unabhängig von der konkreten Schuldfrage versichert. Um bei Verletzungen, Invalidität oder sogar dem Tod nicht vor unbeherrschbaren finanziellen Belastungen zu stehen, empfiehlt sich für Sie außerdem ein Fahrer-Unfallschutz. Zu guter Letzt können auch die Unannehmlichkeiten, die aus Unfällen oder Pannen resultieren, an Brisanz deutlich verlieren Der D.A.S.-Schutzbrief steht Ihnen im In- und Ausland zur Seite, wenn es um Abschleppkosten, Pannenhilfe und den Fahrzeugrücktransport geht. Die Krankenversicherung: Der Schutz der eigenen Gesundheit ist bei den meisten Bundesbürgern im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung gewährleistet. Beispiele hierfür sind z.B. die AOK, die Betriebskrankenkassen und die Ersatzkassen. Für einen bestimmten Personenkreis besteht hier eine Pflichtversicherung. Es handelt sich dabei um Erwerbstätige, die noch in der Berufsausbildung sind oder aber mit ihrem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen. Studierende bis zum 14 Fachsemester bzw. bis zum vollendeten 30. Lebensjahr gehören ebenfalls zur Gruppe der Pflichtversicherten. Teilweise besteht Versicherungsschutz im Rahmen der elterlichen Krankenversicherung weiter fort. Sind die Eltern Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, sind auch die Kinder während der Schulausbildung oder einem Studium, das unmittelbar nach dem Abitur oder einer Berufsausbildung begonnen wird, weiterhin mitversichert. Die maximale Dauer dieses Versicherungsschutzes ist mit dem 25. Lebensjahr erreicht, gegebenenfalls noch verlängert um die Dauer des Wehr-/Zivildienstes. Sind Sie bei Ihren Eltern im Rahmen einer privaten Krankenversicherung mitversichert, können Sie sich in den ersten 3 Monaten nach der Einschreibung zum Studium von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Warum sollten sich junge Pflichtversicherte zunehmend ernsthaft Gedanken über eine zusätzliche private Krankenversicherung machen? Der Beitrag zur Krankenversicherung wird jeden Monat automatisch vom Arbeitgeber an den Versicherer abgeführt und ist in der Höhe abhängig vom konkreten Arbeitseinkommen. In der Praxis werden die gesetzlich Krankenversicherten mittels der Krankenkassenkarte oder per Krankenschein ärztlich behandelt. Sie sind dabei jedoch zunehmend von erheblichen Ausnahmeregelungen und zu erbringenden Eigenleistungen betroffen. Immer neue Kommissionen überprüfen die staatlichen Sicherungssysteme auf Einsparpotentiale. So kann die Unterbringung in Ein oder Zweibettzimmern während eines Krankenhausaufenthaltes nur noch mit dem Zusatz einer privaten Krankenversicherung garantiert werden. Gleiches gilt z.B. für die Behandlungskosten von Chefärzten. Diese Lücken in der gesetzlichen Krankenversicherung mit einer privaten Zusatzversicherung abzudecken, ist vor allem in jungen Jahren anzuraten: Die Kosten dafür sind dann mit Blick auf Gesundheit und Vitalität deutlich geringer. als zu einem späteren Zeitpunkt, wenn sich vielleicht schon erste gesundheitliche Risiken abzuzeichnen beginnen. 3.1 Was geschieht mit meinen bereits abgeschlossenen Versicherungsverträgen, wenn ich beginne, den Wehr- oder Zivildienst abzuleisten? Der rechtzeitige Abschluss von Versicherungsverträgen macht es möglich: Die Verantwortung für die Zahlung der Beiträge entfällt für die Dauer des Wehr-/Zivildienstes auf den Staat. Dafür ist es aber notwendig, dass das Vertragsverhältnis mindestens 12 Monate vor dem Zeitpunkt der Einberufung bestanden hat. Ist dies der Fall, übernimmt die ,,Unterhaltssicherungsbehörde" die Beiträge für die private Haftpflicht- und Unfallversicherung, für die Hausrat- und Rechtsschutzversicherung. Die Summe ist in der Höhe lediglich begrenzt auf sechs Prozent des Nettoeinkommens, das vor der Einberufung bezogen wurde. Ihre Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung ruhen für die Dauer des Dienstes, da die Bundeswehr eine eigene medizinische Versorgung zur Verfügung stellt. Sind Sie privat krankenversichert, werden Ihre Beiträge als eine Anwartschaft für das spätere Wiederaufleben betrachtet, das zu den Bedingungen des Ersteintritts stattfindet. Die Zahlung dieser monatlichen Aufwendungen übernimmt für die Dauer Ihres Dienstes der Staat. Verfügen Sie über eine Lebensversicherung, welche nicht vor Ihrem 60. Lebensjahr fällig wird, werden die anfallenden Beiträge für diese in voller Höhe vom Dienstherrn getragen, wenn dies bislang aus Ihrem eigenen Einkommen geschah. Für den Bezug der hier aufgeführten staatlichen Zuschüsse und Garantien ist es notwendig, einen formlosen Antrag auf Kostenübernahme gegenüber der zuständigen Unterhaltssicherungsbehörde zu stellen. Dies kann bis spätestens 3 Monate nach Beendigung des Wehr-/Zivildienstes geschehen. Die entsprechenden Behörden sind den Bezirksämtern in Schöneberg, Charlottenburg, Pankow und Lichtenberg angegliedert. Im Rahmen Ihrer Einberufung erhalten Sie die dafür notwendigen Informationen und genauen Adressen. | |