Krankentagegeld

Das Krankentagegeld sichert Sie gegen Verdienstausfälle ab, ganz gleich, ob Sie Selbstständiger, Freiberufler oder Arbeitnehmer sind. So halten Sie im Krankheitsfall Ihren gewohnten Lebensstandard.

Vorteile:

Krankentagegeld – die Einkommenssicherung im Krankheitsfall

  • Unterschiedliche Tarife für Selbstständige, Freiberufler und Arbeitnehmer
  • Als Zusatzversicherung zu Ihrer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung
  • Der Versicherungsschutz gilt für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit
  • Komplett steuerbefreit – auch Zahlungen für Sonn- und Feiertage
  • Dynamische Anpassung an die Einkommensentwicklung möglich 

Was Besucher derzeit auch interessiert:

  • Ich bin selbstständig. Wenn ich nicht arbeite, verdiene ich auch nichts. Ab wann wird das Tagegeld gezahlt?
  • In welcher Höhe kann ich meinen Verdienstausfall absichern lassen?
  • Wird auch Tagegeld nach einem Berufsunfall gezahlt?
  • Kann ich die Beiträge von der Steuer absetzen?

Die Antworten sind so individuell wie unsere Besucher selbst. Wir sind in Ihrer Nähe. Lassen Sie uns gemeinsam über die passenden Antworten auf Ihre Fragen sprechen. Jetzt Termin vereinbaren!

Details:

Kein Einkommensausfall bei Krankheit oder Unfall

Das Krankentagegeld der DKV, des Gesundheitsversicherers der ERGO, fängt Einkommensverluste, die durch Arbeitsunfähigkeit entstehen, ab. Bei Selbstständigen und Freiberuflern – wenn gewünscht – ab dem vierten Tag einer Arbeitsunfähigkeit, bei Arbeitnehmern nach Ablauf von sechs Wochen, denn so lange zahlt Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt weiter.

Berufsgruppe Leistungen
Selbstständiger und Freiberufler
  • Unbegrenzte Leistungsdauer bei Arbeitsunfähigkeit
  • Flexible Wahl des Leistungsbeginns
  • Leistungsbeginn auf Wunsch schon ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit
  • Möglichkeit zur Tagegeldanpassung an die allgemeine Einkommensentwicklung
  • Steuerfreie Leistungen – auch für Sonn- und Feiertage
Arbeitnehmer
  • Unbegrenzte Leistungsdauer bei Arbeitsunfähigkeit
  • Berufsunfälle und Berufskrankheiten sind zuschlagfrei im Versicherungsschutz eingeschlossen
  • Möglichkeit zur Tagegeldanpassung an die allgemeine Einkommensentwicklung
  • Die Höhe des Tagegeldes ist in Stufen zu 5 Euro frei wählbar – bis zur Höhe Ihres persönlichen Nettoeinkommens, maximal 515 Euro/Tag beziehungsweise 15.450 Euro/Monat
  • Steuerfreie Leistungen – auch für Sonn- und Feiertage

Zusatzleistungen für Arbeitnehmer, die eine Krankenvollversicherung bei der DKV haben

  • Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie je nach Tarif als Bezieher von Erziehungsgeld einen Einmalbetrag in Höhe des siebenfachen Krankentagegeldes
  • Auf die Wartezeiten werden Ihnen die in der gesetzlichen Krankenversicherung zurückgelegten Versicherungszeiten angerechnet

 

DKV Deutsche Krankenversicherung AG



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