Die Wassersport-Haftpflichtversicherung kann Sie vor Ansprüchen von Geschädigten schützen, wenn die Schäden durch das Wassersportfahrzeug entstanden sind. Sie gilt für Wassersportfahrzeuge (z.B. Motorboote, Windsurfbretter, Jetski, Segelboote), die nur zu Privat- und Sportzwecken benutzt werden.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht z.B.
- des Bootsbesitzers
- des verantwortlichen Bootsführers
- aus Schäden, die im Ausland passieren
- wenn Wasserskiläufer und Schirmdrachenflieger gezogen werden
- aus Gewässerschäden z.B. durch auslaufendes Benzin aus dem Tank