Jagd-Haftpflichtversicherung

Ohne die Jagd-Haftpflichtversicherung darf kein Waidmann auf die Pirsch. Geht mal ein "Schuss daneben", müssen Sie als Jäger mit Schadenersatzforderungen rechnen. Die Jagd-Haftpflichtversicherung schützt Ihre Kunden finanziell.

Mit diesen Fakten punkten Sie:

Versichert sind z.B.

  • die Durchführung/Veranstaltung von Jagden einschließlich der Bewirtung der Teilnehmer
  • die Teilnahme an Jagden
  • der Dienstherr als beschäftigte Person im Jagdbetrieb oder bei Jagdveranstaltungen (z.B. Berufsjäger, Jagdaufseher, Treiber)
  • die fahrlässige Überschreitung des besonderen Waffengebrauchrechts und des Notwehrgebrauchs
  • das Halten, Führen und Abrichten von Jagdhunden
  • die fahrlässige Überschreitung der Befugnis zum Abschießen von Tieren, die nicht dem Jagdrecht unterliegen (z.B. Gehegewild, entlaufene Rinder, Rabenvögel)
  • die fahrlässige Überschreitung der Befugnis zum Abschießen von Kaninchen, Tauben und dergleichen in eingezäunten Gebieten
  • Personen- und Sachschäden durch in Verkehr bringen (Verkauf, Verschenken, Liefern) von Wild oder Wildbret (Produkthaftung)
  • das nicht gewerbsmäßige Wiederladen von Munition
  • Jagdhundwelpen bis zu einem Alter von 12 Monaten
  • Schäden aus dem Halten, Abrichten, Ausbilden oder Einsetzen von Beizvögeln und Frettchen zur Jagd
  • Schäden aus dem Einrichten, Besitz, Betrieb und Unterhalt von Jagdeinrichtungen (z.B. Hochsitze, Jagdhütten, Futterplätze, Fallen)
  • das Halten, Besitzen oder Gebrauchen von Wasserfahrzeugen (keine Segelboote), Motorbooten und Wasserfahrzeugen mit Hilfsmotor
  • Auslandsaufenthalte


Kontakt
Wenn Sie weitere Informationen erhalten möchten, zögern Sie nicht unser Kontaktformular zu nutzen.