Jagd-Haftpflichtversicherung
Ohne die Jagd-Haftpflichtversicherung darf kein Waidmann auf die Pirsch. Geht mal ein "Schuss daneben", müssen Sie als Jäger mit Schadenersatzforderungen rechnen. Die Jagd-Haftpflichtversicherung schützt Ihre Kunden finanziell.
Mit diesen Fakten punkten Sie:
Versichert sind z.B.
- die Durchführung/Veranstaltung von Jagden einschließlich der Bewirtung der Teilnehmer
- die Teilnahme an Jagden
- der Dienstherr als beschäftigte Person im Jagdbetrieb oder bei Jagdveranstaltungen (z.B. Berufsjäger, Jagdaufseher, Treiber)
- die fahrlässige Überschreitung des besonderen Waffengebrauchrechts und des Notwehrgebrauchs
- das Halten, Führen und Abrichten von Jagdhunden
- die fahrlässige Überschreitung der Befugnis zum Abschießen von Tieren, die nicht dem Jagdrecht unterliegen (z.B. Gehegewild, entlaufene Rinder, Rabenvögel)
- die fahrlässige Überschreitung der Befugnis zum Abschießen von Kaninchen, Tauben und dergleichen in eingezäunten Gebieten
- Personen- und Sachschäden durch in Verkehr bringen (Verkauf, Verschenken, Liefern) von Wild oder Wildbret (Produkthaftung)
- das nicht gewerbsmäßige Wiederladen von Munition
- Jagdhundwelpen bis zu einem Alter von 12 Monaten
- Schäden aus dem Halten, Abrichten, Ausbilden oder Einsetzen von Beizvögeln und Frettchen zur Jagd
- Schäden aus dem Einrichten, Besitz, Betrieb und Unterhalt von Jagdeinrichtungen (z.B. Hochsitze, Jagdhütten, Futterplätze, Fallen)
- das Halten, Besitzen oder Gebrauchen von Wasserfahrzeugen (keine Segelboote), Motorbooten und Wasserfahrzeugen mit Hilfsmotor
- Auslandsaufenthalte
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